Verordnung/ Überweisung 

Diese erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt. Dies kann ein Kinderarzt, ein Neuropädiater, ein Neurologe, ein Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, ein Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde sein. 

Behandlungsdauer 

Bitte kontrollieren Sie VOR DER BEWILLIGUNG die verordnete Therapiezeit! In den meisten Fällen ist auf der Verordnung „10 x 45 Minuten logopädische Therapie“ verordnet. Bei einem Hausbesuch muss die Verordnung mit „10 x 45 Minuten logopädische Therapie MIT HAUSBESUCH/HB“ gekennzeichnet sein. Falls auf Ihrem Verordnungsschein eine andere Zeitangabe genannt ist, besprechen Sie dies bitte VOR DER BEWILLIGUNG mit mir!

Sprachentwicklung oder Ausspracheauffälligkeiten

Falls Sie bezüglich der Sprachentwicklung oder der Aussprache Ihres Kindes besorgt sind, sollte das Hörvermögen Ihres Kindes im letzten halben Jahr abgeklärt worden sein. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem Hals-, Nasen-, Ohrenarzt und lassen Sie die Ohren, die Nase und den Rachen Ihres Kindes kontrollieren!

Falls Sie während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes Mitschriften bezüglich der sprachlichen und motorischen Entwicklung Ihres Kindes gemacht haben, bringen Sie diese zur ersten Therapieeinheit mit. Bei der Anamneseerhebung können diese Aufzeichnungen sehr hilfreich sein!

 

Selbstverständlich stehe ich ebenfalls telefonisch für Auskünfte zur Verfügung!

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